Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf einen Beitrag von Loukota und weist nach, dass die Anwendung der Freistellungsmethode für den Fall einer subject-to-tax-Klausel in einem Doppelbesteuerungsnachweis den Nachweis einer Besteuerung in einem anderen Vertragsstaat voraussetzt. Vorrangig sei dabei die Finanzbehörde zur amtswegigen Ermittlung einer ausländischen Besteuerung verpflichtet, während die Mitwirkungspflicht des Steuerschuldners nur subsidiär zu berücksichtigen sei.