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Informationsbeschaffende Messanlagen

SteuerrechtBMFSWI 2000, 229 Heft 5 v. 1.5.2000

Zusammenfassung: Messgeräte bei österreichischen Energieversorgungsunternehmen, die von einem britischen Messtechnik-Unternehmen eingebaut wurden und vorrangig die Übermittlung von Informationen bezwecken, können nicht als Betriebsstätten qualifiziert werden.

Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 3 lit d DBA-GB

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