Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit dem umgründungsbedingten Entfall einer internationalen Schachtelbeteiligung und dem telos des § 10 Abs 3 KStG auseinander. Dabei weist er nach, dass die Auslegung des § 5 Abs 7 Z 2 UmgrStG eine Qualifikation des § 10 Abs 3 KStG als widerlegbare Vermutung und nicht als Tatbestandseinschränkung zu § 10 abs 2 KStG nahe legt.