Art 16 DBA Österreich-Schweiz
Der Autor setzt sich kritisch mit einer Entscheidung des VwGH auseinander , in der dieser darlegt, dass Art 16 DBA Österreich-Schweiz nur Einkünfte von Aufsichtsräten umfasst, somit also Verwaltungsräte entgegen dem Wortlaut der Bestimmung vom Anwendungsbereich ausschließt.