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Sportartikelvertrieb über deutsche Handelsvertreter unter Benutzung einer Lagerhalle mit einfachem Produktassembling

SteuerrechtBMFSWI 2000, 205 Heft 5 v. 1.5.2000

Zusammenfassung: Das BMF erläutert, dass der Vertrieb von Sportartikeln eines US-Konzerns über ein Auslieferungslager in Deutschland keine Begründung einer Betriebsstätte bzw. Vertreterbetriebsstätte zur Folge hat.

Rechtsgrundlagen: Art 4 DBA-Deutschland

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