Zusammenfassung: Der Autor analysiert die Schlussanträge des Generalanwalts in den Rechtsachen Metallgesellschaft und Hoechst, in der dieser zur Auslegung des Kriteriums der steuerlichen Kohärenz Stellung nahm. Dabei weist er darauf hin, dass eine kohärente Steuerbestimmung nach Ansicht des Generalanwalts neben einem unmittelbaren Konnex zwischen zwei Normen und einer Identität der Steuersubjekte auch eine Steuerumgehung in beiden Mitgliedsländern voraussetzt, was nach Meinung des Verfassers eine Rechtfertigung allfälliger Ungleichbehandlungen durch das Kohärenzkriterium erschweren wird.