Zusammenfassung: Die Autoren erläutern in ihrem Beitrag, unter welchen Voraussetzungen Bauprojekte und Anlagenerbauungen im Ausland die Begründung einer Betriebsstätte zur Folge haben und beschreiben die Rahmenbedingungen für Betriebstätten im österreichischen Steuerrecht. Weiters nehmen sie zur Auslegung der Tatbestandsmerkmale der "festen Geschäftseinrichtung" und "Bauausführungen und Montagen" in art 5 OECD-MA Stellung und erörtern die Bemessung der Betriebsstättenfrist. Eine tabellarische Übersicht über die maßgeblichen Betriebsstättenfristen für Bauausführungen und Montagen in den österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen ist dem Beitrag angeschlossen.