Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Rentenzahlungen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, einer Unfall - und einer Berufsunfähigkeitsrente, die ein Arzt nach seiner Übersiedlung nach Österreich erhält, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 15 Abs 3 DBA Deutschland; § 32 Z 1 EStG