§ 119 Abs 1 BAO; Art 4 DBA Österreich-Kanada
Der VwGH nimmt zur Bestimmung des Mittelpunkts der Lebensinteressen Stellung und erläutert, dass bei Sachverhalten mit Auslandsbezug die Beteiligungspflicht des Steuerpflichtigen zur Ermittlung des Sachverhalts überwiegt.