Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob Verluste, die ein deutscher Unternehmer mit seiner Handelsagentur in Österreich in den Jahren 1995 bis 1997 erleidet, in Deutschland steuerlich verwertet werden können.
Rechtsgrundlagen: § 2a Abs 3 Satz 3 dEStG; DBA Österreich-Deutschland