Zins- und Lizenzgebührzahlungen, die ein Gesellschafter von seiner Personengesellschaft bezieht, sind in Deutschland ebenso wie in Österreich als Sondervergütungen dem Mitunternehmeranteil zuzurechnen und bei der Gesellschaft nicht abzugsfähig. Ist der Gesellschafter nicht in Deutschland ansässig, stellt sich u.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.