§ 3 Abs 7 UStG und § 3 Abs 8 UStG, Art 8 Abs 1 6. MwSt-RL
Bezieht ein österreichischer Zwischenerwerber Waren aus Italien und aus den Niederlanden und transportiert er sie selbst nach Österreich (direkt von seinen Vorlieferanten zu seinem österreichischen Abnehmer), befindet sich der Ort der Lieferung an seinen österreichischen Abnehmer gemäß Art 8 Abs 1 Buchstabe b 6. MwSt-RL in Österreich.

