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Inlandsverlustverwertung bei DBA mit Anrechnungsmethode

EINKOMMENSTEUERStInfo 2006/075StInfo 2006, 104 Heft 7 v. 25.4.2006

§ 102 Abs 2 Z 2 EStG

Enthält das anzuwendende DBA ein Betriebsstättendiskriminierungsverbot, steht beschränkt Steuerpflichtigen für österreichische Betriebsstättenverluste im Folgejahr jedenfalls ein uneingeschränktes Verlustvortragsrecht in Österreich zu, sofern es im Ansässigkeitsstaat (hier: Niederlande) durch Anwendung der Anrechnungsmethode korrespondierend zur Rückgängigmachung der Berücksichtigung im Entstehungsjahr kommt.

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