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Rechnungsmerkmale bei Teilzahlungsanforderungen von Versorgungsunternehmen

UMSATZSTEUERStInfo 2006/064StInfo 2006, 92 Heft 6 v. 4.4.2006

§ 17 Abs 1 UStG

BMF 15.03.2006, BMF-010219/0145-VI/9/2006

Die Rz 2458 UStR 2000 wird bei der nächsten Änderung wie folgt lauten:

„Teilzahlungsanforderungen für Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Wärmelieferungen gelten auch dann als Rechnungen iSd § 11 UStG, wenn sie die im § 11 Abs 1 Z 3 UStG und § 11 Abs 1 Z 4 UStG geforderten Angaben nicht enthalten ( § 17 Abs 1 UStG ).

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