§ 3a Abs 6 UStG
Die Einräumung der Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in Form einer entgeltlichen Übertragung von Fischereikarten (hier: für den Fluss Gmunder Traun) stellt keine Dienstleistung im Zusammenhang mit einem (hier: in Österreich gelegenen) Grundstück iSd Art 9 Abs 2 Buchstabe a 6. MwSt-RL dar.
Schlussanträge des Generalanwalts vom 07.03.2006 zu EuGH C-166/05, Heger

