Information des BMF 11.01.2006
Einkünfte aus Dienstleistungsschecks stellen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar.
Die Einkünfte umfassen jenen Betrag, der von der Gebietskrankenkasse ausgezahlt wird. Erhalten Sie für einen Scheck im Wert von € 10,- (für den der Arbeitgeber € 10,20 gezahlt hat) von der Gebietskrankenkasse € 10,- ausgezahlt, dann stellen diese € 10,- im Kalenderjahr der Auszahlung Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar.

