§ 6 Abs 1 Z 25 UStG iVm § 6 Abs 1 Z 18 UStG
Umsätze privater Pflegeheime, die mit Gewinnabsicht betrieben werden, sind - auch wenn es sich um Einrichtungen mit sozialem Charakter handelt - gemäß § 6 Abs 1 Z 25 zweiter Satz UStG von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.
VwGH 23.09.2005 , 2005/15/0070

