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Vorsteuerabzugsrecht bei unwissentlicher Verwicklung in einen Karussellbetrug

UmsatzsteuerStInfo 2006/029StInfo 2006, 42 Heft 3 v. 14.2.2006

Art 2 Nr 1, Art 4, Art 5 Abs 1 RL 77/388/EWG

Im Falle einer Lieferkette ist jeder Umsatz für sich als eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit zu betrachten. Das Recht eines Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug wird dadurch, dass ein anderer Umsatz in der Kette mit einem Betrug behaftet ist, ohne dass der Steuerpflichtige hiervon Kenntnis hat oder haben kann, nicht berührt.

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