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Gesellschaftsteuerpflicht „klassischer“ Großmutterzuschüsse

GesellschaftsteuerStInfo 2006/020StInfo 2006, 31 Heft 2 v. 31.1.2006

§ 2 Z 4 KVG, § 5 Abs 2 KVG

Auch eine unmittelbare und formlose Kapitalzuführung der Großmuttergesellschaft an ihre Enkelgesellschaft kann in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Tochtergesellschaft herkunftsmäßig zugerechnet werden und somit als „Leistung eines Gesellschafters“ nach Art 4 Abs 2 Buchstabe b Kapitalansammlungs-RL bei der Enkelgesellschaft gesellschaftsteuerpflichtig sein.

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