BMF 02.01.2006 , 010216/0134-VI/6/2005
Im Rahmen der „laufenden Wartung“ werden insbesondere die sich aus dem Abgabenänderungsgesetz 2004, BGBl I 2004/180, und aus der Einführung der betrieblichen Kollektivversicherung, BGBl I 2005/8, ergebenden gesetzlichen Änderungen des KStG 1988 berücksichtigt.

