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Abzugsfähigkeit eines Arbeitszimmers beim Zusammentreffen mehrerer Einkunftsquellen

EinkommensteuerStInfo 2006/013StInfo 2006, 20 Heft 2 v. 31.1.2006

§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG

Beim Zusammentreffen mehrerer Einkunftsquellen können die Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer im Verhältnis der Einnahmen gekürzt werden, die aus Einkunftsquellen stammen, hinsichtlich deren das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der dabei ausgeübten Tätigkeit bildet.

VwGH 24.10.2005 , 2001/13/0272

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