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Dachsanierung bei denkmalgeschütztem Gebäude - kein sofort abzugsfähiger Instandhaltungsaufwand

EINKOMMENSTEUERStInfo 2006/173StInfo 2006, 247 Heft 16 v. 19.9.2006

§ 28 Abs 2 EStG

Aufwendungen für die Erneuerung der Dachschalung und des Blechdachs eines denkmalgeschützten Mietwohnhauses stellen Instandsetzungsaufwendungen dar und sind somit zwingend auf zehn Jahre zu verteilen.

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