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Erneuerung der Wasserversorgungsleitung - Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand?

EINKOMMENSTEUERStInfo 2006/172StInfo 2006, 245 Heft 16 v. 19.9.2006

§ 6 Z 1 EStG

Wird ein (großer) Teil der bestehenden Wasserversorgungsanlage eines Brauereibetriebes ausgetauscht, indem alte Eternitrohre durch Plastikrohre ersetzt werden, und erfährt die Leitungskapazität dadurch keine Änderung, so können die angefallenen Aufwendungen als Erhaltungsaufwendungen eingestuft werden.

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