§ 11a Abs 1 EStG
Der VfGH hegt vorläufig das Bedenken, dass der Ausschluss der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit von der Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns in § 11a EStG dem Gleichheitssatz widerspricht.
§ 11a Abs 1 EStG
Der VfGH hegt vorläufig das Bedenken, dass der Ausschluss der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit von der Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns in § 11a EStG dem Gleichheitssatz widerspricht.
