vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausgleichszulage für „Mindestrentner“ - keine Steuerbefreiung

EINKOMMENSTEUERStInfo 2006/116StInfo 2006, 169 Heft 11 v. 4.7.2006

§ 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG

UFS Wien 26.05.2006, RV/1308-W/05

Die Ausgleichszulage ist weder nach dem Einkommensteuergesetz selbst noch nach dem maßgeblichen Sozialversicherungsgesetz steuerfrei gestellt. Der übermittelte Lohnzettel erweist sich als unrichtig, indem die Ausgleichszulage darin von den Bruttobezügen abgezogen wird und dadurch die steuerpflichtigen Bezüge vermindert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!