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Erweiterte Anwendung des § 1 Abs 4 EStG auf Drittstaatsangehörige

EINKOMMENSTEUERStInfo 2006/115StInfo 2006, 167 Heft 11 v. 4.7.2006

§ 1 Abs 4 EStG, Art 23 DBA-Ungarn

Wurde mit einem Drittstaat ein DBA mit Diskriminierungsverbot (Art 24 des OECD-Musterabkommens) abgeschlossen, so kommt auch den beschränkt steuerpflichtigen Angehörigen dieses Drittstaates mittelbar das Optionsrecht zur unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs 4 EStG zu.

UFS Wien 02.02.2006, RV/1792-W/05

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