§ 1 Wr Getränkesteuergesetz, § 1 Wr Getränkesteuerverordnung
Eine auf einen Restaurationsumsatz mit alkoholhaltigen Getränken erhobene Getränkesteuer verstößt nicht gegen das Gemeinschaftsrecht, weil dieser Besteuerung eine (im Begriffsverständnis des Gemeinschaftsrechts zu verstehende) „Dienstleistung“ - und keine „Lieferung“ - zugrunde liegt.

