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Erhebung der Getränkesteuer bei Restaurantbetrieben verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht

GETRÄNKESTEUERStInfo 2006/109StInfo 2006, 158 Heft 10 v. 20.6.2006

§ 1 Wr Getränkesteuergesetz, § 1 Wr Getränkesteuerverordnung

Eine auf einen Restaurationsumsatz mit alkoholhaltigen Getränken erhobene Getränkesteuer verstößt nicht gegen das Gemeinschaftsrecht, weil dieser Besteuerung eine (im Begriffsverständnis des Gemeinschaftsrechts zu verstehende) „Dienstleistung“ - und keine „Lieferung“ - zugrunde liegt.

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