§ 6 Z 2 lit a EStG, § 40 Abs 2 Z 1 InvFG
Die Aktivierung der ausschüttungsgleichen Erträge zu den Anschaffungs-kosten der Investmentzertifikate im Rahmen der steuerlichen Gewinn-ermittlung und demzufolge auch die Teilwertabschreibungen aufgrund von Kursverlusten sind nicht zulässig.
UFS Feldkirch 10.03.2006, RV/0160-F/04

