EU-STEUERRECHT
Mit einer Verwaltungsanweisung in Form eines 76 Seiten umfassenden BMF-Schreibens vom 12. 4. 2005 mit dem Aktenzeichen IV B 4 - S 1341 - 1/05 hat sich die deutsche Finanzverwaltung eingehend zu Dokumentationspflichten bei der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen geäußert. Das BMF-Schreiben befasst sich mit den gesetzlichen Vorgaben des mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetzes vom 16. 5. 2003 eingeführten § 90 Abs 3 Abgabenordnung sowie der daraus resultierenden Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung vom 13. 11. 2003. Zusammen mit den gesetzlichen Regelungen soll es einen Beitrag dazu leisten, dass in Deutschland erwirtschaftete Erträge tatsächlich auch dort besteuert werden können.

