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Vorsteuerabzug beim Börsengang einer Aktiengesellschaft

UMSATZSTEUERStInfo 2005/040 Heft 5 v. 10.3.2005

§ 6 Abs 1 Z 8 lit f UStG

Eine AG erbringt bei Durchführung eines Börsengangs und der damit zusammenhängenden Ausgabe von Aktien an neue Aktionäre gegen Zahlung eines Ausgabepreises keine Lieferung gegen Entgelt iSd Art 2 Nr 1 6. MwSt-RL. Die Vorsteuer auf Dienstleistungen, die für eine derartige Aktienausgabe bezogen wurden (Werbung, Anwaltskosten, rechtliche und technische Beratung), kann nach Art 17 Abs 1, Abs 2 und Abs 5 6. MwSt-RL abgezogen werden, soweit die Gesellschaft für ihre Ausgangsumsätze Mehrwertsteuer in Rechnung stellt.

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