BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Bundesgesetz, mit dem das PKG, das VAG, das EStG, das KStG, das ErbStG, das VersStG, das BPG, das ArbVG, das AVRAG, das BMVG und das IESG geändert werden
BGBl I 2005/8, ausgegeben am 15. 2. 2005
Zur weiteren Förderung der 2. Säule der Altersversorgung wird auf Basis der Gruppenversicherung im Versicherungsaufsichtsgesetz das neue Altersvorsorgeprodukt „betriebliche Kollektivversicherung“ eingeführt. Ab 23. 9. 2005 kann von zum Betrieb der Lebensversicherung berechtigten Versicherungsunternehmen betriebliches Altersversorgungsgeschäft nach den Regeln des VAG betrieben werden.

