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Neues Altersvorsorgeprodukt „betriebliche Kollektivversicherung“

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGEStInfo 2005/025 Heft 4 v. 24.2.2005

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

Bundesgesetz, mit dem das PKG, das VAG, das EStG, das KStG, das ErbStG, das VersStG, das BPG, das ArbVG, das AVRAG, das BMVG und das IESG geändert werden

BGBl I 2005/8, ausgegeben am 15. 2. 2005

Zur weiteren Förderung der 2. Säule der Altersversorgung wird auf Basis der Gruppenversicherung im Versicherungsaufsichtsgesetz das neue Altersvorsorgeprodukt „betriebliche Kollektivversicherung“ eingeführt. Ab 23. 9. 2005 kann von zum Betrieb der Lebensversicherung berechtigten Versicherungsunternehmen betriebliches Altersversorgungsgeschäft nach den Regeln des VAG betrieben werden.

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