Feststellung einer Behinderung ab dem Jahr 2005
BMF 13.01.2005
Mit dem AbgÄG 2004 wurde § 35 Abs 2 EStG dahin gehend geändert, dass die Tatsache der Behinderung und das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit in der Regel vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (jeweilige Landesstelle) festgestellt wird. Der Amtsarzt ist seit 1. 1. 2005 für diese Feststellung nicht mehr zuständig. Das BMF hat zu dieser Thematik eine Information verfasst.

