§ 5 Abs 2 lit a KommStG und § 5 Abs 2 lit b KommStG
Für die Kommunalsteuerbefreiung einer - nach § 67 Abs 8 EStG versteuerten - Pensionsabfindung ist es nicht erforderlich, dass der Dienstnehmer nach der Beendigung des zugrunde liegenden Dienstverhältnisses auch seine persönliche Berufslaufbahn abschließt und kein neues Dienstverhältnis mehr eingeht.
VwGH 11.05.2005 , 2002/13/0017

