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Kommunalsteuerbefreiung einer Pensionsabfindung auch ohne „Übertritt in den Ruhestand“

KOMMUNALSTEUERStInfo 2005/099 Heft 11 v. 30.6.2005

§ 5 Abs 2 lit a KommStG und § 5 Abs 2 lit b KommStG

Für die Kommunalsteuerbefreiung einer - nach § 67 Abs 8 EStG versteuerten - Pensionsabfindung ist es nicht erforderlich, dass der Dienstnehmer nach der Beendigung des zugrunde liegenden Dienstverhältnisses auch seine persönliche Berufslaufbahn abschließt und kein neues Dienstverhältnis mehr eingeht.

VwGH 11.05.2005 , 2002/13/0017

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