BUNDESABGABENORDNUNGStInfo 2005/101 Heft 11 v. 30.6.2005
Verfügt die GmbH über keine eigenen Mittel mehr, haftet der Gesellschafter-Geschäftsführer für Lohnsteuern, wenn er die Löhne aus eigenen Mitteln ungekürzt auszahlt.
FG Köln 24.02.2005 , 10 K 5429/00