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Doch keine rückwirkende Ausübung des Vorsteuerabzugs

UMSATZSTEUERStInfo 2004/068 Heft 9 v. 20.5.2004

§ 12 Abs 1 Z 1 , § 20 Abs 2 UStG , Art 18 Abs 2 6. MwSt-RL

Das Vorsteuerabzugsrecht ist für den Erklärungszeitraum auszuüben,

in dem die Lieferung der Gegenstände oder die Dienstleistung bewirkt

wurde und der Steuerpflichtige die Rechnung besitzt.

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