UMSATZSTEUERStInfo 2004/068 Heft 9 v. 20.5.2004
Das Vorsteuerabzugsrecht ist für den Erklärungszeitraum auszuüben,
in dem die Lieferung der Gegenstände oder die Dienstleistung bewirkt
wurde und der Steuerpflichtige die Rechnung besitzt.