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Tauschähnlicher Umsatz bei Gestatten von Werbemaßnahmen

UMSATZSTEUERStInfo 2004/067 Heft 9 v. 20.5.2004

§ 3a Abs 2 UStG

Stellt ein Autohändler einem Sportverband einen Fuhrpark zur Verfügung und besteht die Gegenleistung des Sportverbands einerseits in Geld (einem „Verwaltungskostenbeitrag“) und andererseits im Gestatten von Werbemaßnahmen, so liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor.

VwGH 18.03.2004 , 2003/15/0088

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