INVESTMENTFONDSGESETZ§ 40 Abs 2 Z 2 erster und zweiter Satz, § 42 Abs 2 InvFG 1993 idF BGBl I 1998/41
Die Verfassungsmäßigkeit des § 42 Abs 2 InvFG idF BGBl I 1998/41 sowie der ersten beiden Sätze des § 40 Abs 2 Z 2 InvFG idF BGBl I 1998/41 betreffend die zur Besteuerung der Anteilsinhaber angewendete Pauschalierung der ausschüttungsgleichen Erträge ausländischer Kapitalanlagefonds, für die ein Nachweis nicht erfolgt (so genannte schwarze Fonds), wird von Amts wegen geprüft.

