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Bescheidberichtigung infolge doppelter Berücksichtigung von Werbungskosten

UMSATZSTEUER § 21 UStG, § 215, § 217 BAOStInfo 2004/038 Heft 5 v. 11.3.2004

BAO, BESCHEIDBERICHTIGUNG § 16 Abs 1 Z 4 lit c EStG, 293b BAO

Ist es aufgrund der Einkommensteuererklärung eines für die Dauer seiner Mitgliedschaft bei einem UVS karenzierten Bundesbeamten zur doppelten Berücksichtigung der von ihm für die Zeit seines Karenzurlaubes eingezahlten Pensionsbeiträge als Werbungskosten gekommen - einerseits fälschlicherweise durch den Arbeitgeber (Bund) durch Anführung negativer Einkünfte aus dem Bundesdienst auf dem Lohnzettel und andererseits durch Eintragung in der Spalte „Werbungskosten, die Ihr Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte“ -, ist dieser rechtswidrige Einkommensteuerbescheid gemäß § 293b BAO zu berichtigen.

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