vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Säumniszuschlag bei Umsatzsteuervorauszahlung

UMSATZSTEUER § 21 UStG, § 215, § 217 BAOStInfo 2004/036b Heft 5 v. 11.3.2004

UMSATZSTEUER § 21 UStG, § 215, § 217 BAO

Ein Unternehmer, der die UVA zumindest einen Tag vor Durchführung der früher beantragten Rückzahlung eines Abgabenguthabens und Fälligkeit der USt-Vorauszahlung einreicht, kann davon ausgehen, dass die bekannt gegebene USt-Zahllast gegen das zum Zeitpunkt des Einlangens der UVA beim Finanzamt noch vorhandene Abgabenguthaben verrechnet wird. In diesem Fall ist die Einreichung der UVA einer Abgabenentrichtung gleichzuhalten und kein Säumniszuschlag vorzuschreiben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!