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Abzugsfähige Fortbildungskosten eines Verwaltungsbeamten

EINKOMMENSTEUER § 3 Abs 1 Z 10 EStG, Rz 56 ff LStR 2002StInfo 2004/153 Heft 19 v. 4.11.2004

§ 16 Abs 1 EStG idF vor BGBl I 1999/106

Aufwendungen eines mit kommunalen Rechts- und Finanzangelegenheiten befassten Gemeindeamtsleiters für den Besuch von Universitätslehrgängen für Europarecht bzw für Finanzmanagement lassen eine berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen und sind somit als Werbungskosten abzugsfähig.

VwGH 28.09.2004 , 2001/14/0020

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