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Verkauf von gebrauchten Dienstfahrzeugen an Arbeitnehmer

EINKOMMENSTEUER § 3 Abs 1 Z 10 EStG, Rz 56 ff LStR 2002StInfo 2004/152 Heft 19 v. 4.11.2004

§ 15 EStG, Rz 177 ff LStR 2002

LSt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 19.10.2004

Kann der Verkauf von gebrauchten Dienstfahrzeugen an die Arbeitnehmer einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen?

Beim Verkauf von gebrauchten Dienstfahrzeugen an Arbeitnehmer liegt ein steuerpflichtiger Sachbezug insoweit vor, als die Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses einen Preis zu bezahlen haben, der unter dem Preis liegt, der bei einer Veräußerung des Fahrzeuges an einen „fremden“ privaten Abnehmer zu erzielen wäre. Die Höhe des Sachbezuges ergibt sich aus der Differenz des vom Arbeitnehmer zu bezahlenden Preises und - in Anlehnung an Punkt 5.2 des Durchführungserlasses zum NoVAG 1991 - dem Mittelwert zwischen dem Händler-Einkaufspreis und dem Händler-Verkaufspreis laut den inländischen Eurotax-Notierungen (jeweils inklusive Umsatzsteuer und NoVA). Dem Arbeitnehmer bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Sachbezug anhand geeigneter Unterlagen (zB Bewertungsgutachten, vergleichbare Kaufpreise) nachzuweisen.

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