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Nicht bestätigter Verdacht der illegalen Ausländerbeschäftigung durch ein Bauunternehmen

BUNDESABGABENORDNUNGStInfo 2004/109 Heft 14 v. 12.8.2004

§ 115, § 167 BAO

Das Vorliegen einer polizeilichen Anzeige mit einer darin enthaltenen niederschriftlich festgehaltenen Aussage eines aufgegriffenen Ausländers, in Österreich bei einem Bauunternehmen schwarz gearbeitet zu haben, kann alleine - ohne weitere Beweismittel - die Sachverhaltsannahme eines illegalen Beschäftigungverhältnisses und somit die Vorschreibung lohnabhängiger Abgaben durch die Abgabenbehörde noch nicht tragen.

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