§ 115, § 167 BAO
Das Vorliegen einer polizeilichen Anzeige mit einer darin enthaltenen niederschriftlich festgehaltenen Aussage eines aufgegriffenen Ausländers, in Österreich bei einem Bauunternehmen schwarz gearbeitet zu haben, kann alleine - ohne weitere Beweismittel - die Sachverhaltsannahme eines illegalen Beschäftigungverhältnisses und somit die Vorschreibung lohnabhängiger Abgaben durch die Abgabenbehörde noch nicht tragen.

