§ 3 Abs 7 und Abs 8 UStG
Dem EuGH werden Fragen bezüglich des Ortes der Lieferung bei Reihengeschäften im Binnenmarkt zur Vorabentscheidung vorgelegt.
VwGH 26.05.2004 , 99/14/0244 ( EU 2004/0001 )
Die beschwerdeführende OHG bezog in den Streitjahren 1996 und 1997 Buntmetalle von der österreichischen K GmbH. Die K GmbH fakturierte die Lieferungen mit Ausweis von 20 % Mehrwertsteuer. Die K GmbH ihrerseits bezog die Ware von mehreren Firmen in Italien und den Niederlanden und transportierte diese selbst (mittels einer Spedition) aus Italien bzw aus den Niederlanden zu ihrem Kunden nach Österreich.

