GRUNDERWERBSTEUER § 5 Abs 3 Z 1 GrEStG
Werden einem Abgabepflichtigen von seinem Vater Grundstücksanteile übertragen und verzichten seine Geschwister insofern auf ihre Pflichtteile, als der Wert dieser Grundstücksanteile bei Berechnung des Nachlassvermögens des Vaters nicht angesetzt werden soll, sind Sparbücher, die der Abgabepflichtige seinen Geschwistern im Hinblick auf den Pflichtteilsverzicht schenkt, in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer mit einzubeziehen.

