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Schenkung eines Wohnrechts an einer Privatstiftung übergebenen Liegenschaften

SCHENKUNGSSTEUER § 3 Abs 1 Z 3 ErbStGStInfo 2003/095 Heft 9 v. 22.5.2003

SCHENKUNGSSTEUER § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG

Behält der Stifter sich und seiner Ehefrau das Wohnrecht an den der Privatstiftung geschenkten Liegenschaften vor, unterliegt die Zuwendung des Wohnrechts an die Ehefrau der Schenkungssteuer, sobald die Liegenschaften an die Privatstiftung bergeben werden.

VwGH 23. 1. 2003, 2002/16/0124

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