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Elektronische Übermittlung von Voranmeldungen

§ 21 Abs 1 UStGStInfo 2003/084 Heft 8 v. 8.5.2003

§ 21 Abs 1 UStG

BGBl II 2003/226, ausgegeben am 23. 4. 2003

Aufgrund des § 21 Abs 1 letzter Unterabsatz UStG 1994 idF BGBl I 2003/10 wird verordnet:

§ 1. Die Übermittlung der Daten der Umsatzsteuervoranmeldung hat über FinanzOnline zu erfolgen.

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