vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entlassung aus Gesamtschuld wegen Unbilligkeit der Einhebung

BUNDESABGABENORDNUNG § 9 BAO, § 80 BAOStInfo 2003/059 Heft 5 v. 20.3.2003

§ 237 BAO

Eine Unbilligkeit, die aus der gesetzlich normierten Einrichtung der Gesamtschuld als solche abgeleitet werden könnte etwa weil nicht auf die konkreten Tätigkeiten der potenziellen Gesamtschuldner abgestellt wird -, reicht für eine Entlassung aus der Gesamtschuld nicht aus. Für diese müsste die Unbilligkeit in der Einhebung, also im Inkasso oder in der Vollstreckung der Abgabenforderung, liegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!