§ 238 BAO
Eine zur Durchsetzung eines Abgabenanspruches an die zuständige Behörde gerichtete Meldeanfrage der Finanzbehörde stellt eine die Verjährung fälliger Abgaben unterbrechende Amtshandlung dar.
VwGH 24. 10. 2002, 2000/15/0141
Es ist nicht notwendig, dass es sich bei einer die Verjährung unterbrechenden Amtshandlung iSd § 238 Abs 2 BAO um einen Bescheid handelt und dass der Abgabenschuldner von der Amtshandlung Kenntnis erlangt. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Amtshandlung konkret geeignet ist, den angestrebten Erfolg, nämlich die Durchsetzung des Anspruches, zu erreichen. Es genügt vielmehr, dass die Amtshandlung nach außen in Erscheinung tritt und erkennbar den Zweck verfolgt, den Anspruch gegen einen bestimmten Abgabenschuldner durchzusetzen.

