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Keine Lohnsteuerpflicht von Botenfahrern

EINKOMMENSTEUER § 16 Abs 1, § 25 EStG, § 119 BAOStInfo 2003/040 Heft 4 v. 6.3.2003

§ 47 Abs 2 EStG

Botenfahrer, die nach der tatsächlichen Abwicklung ihres Werkvertrages Funkaufträge des Botendienstunternehmens ablehnen können, daher weisungsungebunden sind und im Falle einer umsatzabhängigen Entlohnung ein Unternehmerwagnis tragen, unterliegen nicht der Lohnsteuer- und der Dienstgeberbeitragspflicht.

VwGH 28. 11. 2002, 97/13/0069

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