UMSATZSTEUER § 6 Abs 1 Z 19 UStG, Art 13 6. USt-RL
Tätigkeiten eines Arztes, die darin bestehen, als Sachverständiger im Auftrag eines Gerichts oder einer Pensionsversicherungsanstalt die Invalidität oder Nichtinvalidität bzw. die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eines Pensionswerbers festzustellen, und die daher gutachterlichen und nicht therapeutischen Zielen dienen, sind nicht von der in Art 13 Teil A Abs 1 Buchstabe c 6. USt-RL normierten Umsatzsteuerbefreiung erfasst.

