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Umsatzsteuerpflicht für gutachterliche Tätigkeiten eines Arztes im Rahmen von sozialgerichtlichen Verfahren

UMSATZSTEUER § 6 Abs 1 Z 19 UStG, Art 13 6. USt-RLStInfo 2003/032 Heft 3 v. 20.2.2003

UMSATZSTEUER § 6 Abs 1 Z 19 UStG, Art 13 6. USt-RL

Tätigkeiten eines Arztes, die darin bestehen, als Sachverständiger im Auftrag eines Gerichts oder einer Pensionsversicherungsanstalt die Invalidität oder Nichtinvalidität bzw. die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eines Pensionswerbers festzustellen, und die daher gutachterlichen und nicht therapeutischen Zielen dienen, sind nicht von der in Art 13 Teil A Abs 1 Buchstabe c 6. USt-RL normierten Umsatzsteuerbefreiung erfasst.

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